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Unsere Regelung bei Abwesenheit und Krankheit

Ferien

Eine vorausschauende Ferienplanung erleichtert den KiTa-Ablauf. Daher ist es von Vorteil, wenn Abwesenheiten der Kinder so früh als möglich der KiTa-Leitung mitgeteilt werden.

Eine andere Möglichkeit ist es, dass Eltern bei Vertragsabschluss mitteilen, dass ihre Kinder in allen Schulferien des Kantons Thurgau zu Hause bleiben werden, da es z.B. ältere Geschwister hat die Ferien haben. In diesem Fall, gewähren wir diesen Familien für alle Schulferien (ausser Weihnachtsferien und KW31) 50 % Reduktion. Falls ein Kind allerdings dann doch einmal in die KiTa kommen möchte, werden die Tarife der „Spontanen-Betreuung“ verrechnet.

Kindergarten- und Schulkinder

Kindergarten- und Schulkinder können sämtliche Schulferien zu 100 % rückvergütet bekommen

Ausnahme: Zeit der Betriebsferien sind vollumfänglich zu bezahlen.

Krankheit und Unfall

Bei einer ansteckenden Krankheit, starkem Unwohlsein oder Fieber kann das Kind nicht in die KiTa gebracht werden, da es andere Kinder anstecken könnte und ihm die nötige Fürsorge und Ruhe bei Krankheit in der KiTa fehlen würde. In so einem Fall, wird die Annahme des Kindes durch unsere Mitarbeiter verweigert. Bei Ungewissheit ob ein Kind evtl. ansteckend krank ist, behalten wir uns das Recht vor, auf einen Arztbesuch des Kindes mit schriftlicher Auskunft des Arztes zu bestehen. ( Z.B. Bindehautentzündung, Hautpilz usw.)

Erkrankt ein Kind während dem Aufenthalt in der KiTa, werden die Eltern sofort benachrichtigt. Auf Wunsch der Eltern wird das Kind trotzdem bis zum Ende des Tages in der KiTa nach unseren Möglichkeiten betreut. Wir können allerdings keine Medikamente verabreichen. Kommen ansteckende Krankheiten in der KiTa vor (wie z.B. Masern, Keuchhusten etc.), werden die Eltern in der Garderobe per Aushang informiert.

Achtung: Kinder mit Windpocken nehmen wir in unserer KiTa an. Wir vertreten die Meinung, je früher die Kinder diese Kinderkrankheit bekommen, desto besser ist das für sie!!!

Abwesenheiten

Bei sämtlichen anderen Abwesenheiten werden die angegebenen Betreuungszeiten verrechnet.

Die Eltern müssen ihre Kinder telefonisch bis ca. 9:00 Uhr in der KiTa abmelden, ansonsten wird sich eine Mitarbeiterin bei ihnen melden.